Auch das noch:


Am 2.Januar 2004 fand ich folgenden kurzen Artikel in der Nordwest-Zeitung:

Jogger mitschuldig
Koblenz -  Hundehalter müssen bei einem Unfall mit ihrem Vierbeiner nicht für den gesamten Schaden aufkommen, wenn der Geschädigte sich leichtsinnig verhalten hat, so ein Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz. In dem Fall war ein Jogger über einen Dackel gestürzt und hatte sich da bei die linke Hand gebrochen. Nach Ansicht der Richter hätte sich der Sportler darauf einstellen müssen, dass der nicht angeleinte Hund unberechenbar reagiert und seine Laufstrecke kreuzen könnte (Aktenzeichen: 5 U 27/03).


Am 15.April 2005 erschien folgender Artikel in der Nordwest-Zeitung:

Brunnenläufer sanieren Wege

EVERSTEN/LR - Der Lauftreff des TuS Eversten wird morgen, Sonnabend, in Absprache mit der Staatlichen Forstverwaltung die Spazierwege im Eversten Holz sanieren. Zirka 20 schadhafte Wegstrecken haben die Brunnenläufer ausgemacht. Mit zehn Tonnen Schotter sollen sie ausgebessert werden, damit zum Brunnenlauf keine Stolpersteine mehr stören. Zur Unterstützung suchen die Brunnenläufer tatkräftige Helfer – möglichst mit Spitzhacke. Treffen ist um 8.30 Uhr am Eingang Unter den Eichen.


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