Jogger mitschuldig
Koblenz - Hundehalter
müssen bei einem Unfall
mit ihrem Vierbeiner nicht für den gesamten Schaden aufkommen, wenn der Geschädigte sich leichtsinnig verhalten hat, so ein Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz. In dem Fall war ein Jogger über einen Dackel gestürzt und hatte sich da bei die linke Hand gebrochen. Nach Ansicht der Richter hätte sich der Sportler darauf einstellen müssen, dass der nicht angeleinte Hund unberechenbar reagiert und seine Laufstrecke kreuzen könnte (Aktenzeichen: 5 U 27/03).
|